Aktuelle Termine

Jahresausflug Gartenbauverein 2023

Termin ist Mittwoch, 10. Mai 2023, Start 10.30 Uhr an der Touristinfo in Reit im Winkl

 

· Kräuter-Gärtnerei Evi Gampl in Bad Aibling

· Pelargoninen-Gärtnerei Angermeier in Bad Feilnbach

 

Kosten 30,00 Euro, plus 5,00 Euro Führung.

Anmeldung erfolgt beim Reisebüro Haberhauer in Reit im Winkl.


Streuobstpakt Bayern, wir machen mit!

Auszug aus dem Förderprogramm:

Folgendes wird gefördert:

Gefördert wird: der Erwerb von Streuobstbäumen zum Zweck der Pflanzung in Bayern.

  • Förderfähig sind Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche).
  • Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere.

Was nicht gefördert wird:

Hasel, Apfelsorten Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi, Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette, die Birnensorten Abate Fetel  und Dessertnaja. Bäume für Erwerbsanlagen (z. B. bei einer Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar)  Streuobstbäume, die aufgrund von Auflagen (z.B. im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) gepflanzt werden müssen .

 

Die Obstbäume sollen eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben. Containerpflanzen können wir nicht fördern. Bei den Bäumen muss es sich also um wurzelnackte Bäume oder um Ballenpflanzen handeln.

 Eine Baumpflanzung bedeutet langfristiges Engagement. Wir müssen sichergehen, dass die eingesetzten Fördergelder 12 Jahre lang ihren Zweck erfüllen. Deshalb ist es wichtig, den Standort so zu wählen, dass der Baum dort auch mindestens 12 Jahre, am besten dauerhaft, stehen bleiben kann. Wird der Baum vorzeitig gefällt, müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden.